Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?
Das SEPA-Lastschriftmandat tritt an die Stelle der heutigen Einzugsermächtigung. Die mit der Holsteiner Wasser GmbH bereits vereinbarten Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA-Lastschriftmandate umgestellt.
Wenn Sie den SWM bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie also nichts tun.
- Jedes Lastschriftmandat wird zukünftig mit einer Mandatsreferenznummer (entspricht der Kunden- und Verbrauchsstellennummer) versehen, um jederzeit eine eindeutige Zuordnung der Vereinbarung sicherzustellen.
- Gleichzeitig wird auf dem Mandat die Gläubiger-Identifikationsnummer ausgewiesen, die die Holsteiner Wasser GmbH eindeutig identifiziert.
- Fällige Beträge werden weiterhin wie gewohnt zum vereinbarten Abbuchungstermin eingezogen.
- Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat können Sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
- Wird das SEPA-Lastschriftmandat länger als 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit.