SEPA-Lastschriftmandat

Sie möchten künftig Ihre Zahlungen von Ihrem Konto durch uns abrufen lassen? Dann nutzen Sie die Vorteile der Lastschriftermächtigung:

  • keine Terminüberwachung
  • kein Zahlungsverzug durch automatische monatliche Abbuchung
  • keine Mahnungen
  • keine Änderung von Daueraufträgen bei Anpassung der monatlichen Abschlagshöhe
  • keine Sonderüberwachung des Jahresrestbetrages
  • automatische Erstattung von Überzahlungen am Jahresende

Bitte reichen Sie die unten angehängte Lastschriftermächtigung ausgefüllt und unterzeichnet bei uns ein. Gerne nehmen wir Ihre Daten auch telefonisch entgegen. Sie erhalten dann eine Bestätigung von uns.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Hier kommen Sie zu unserem Formular:

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu SEPA

Was ändert sich?

Statt Bankleitzahl und Kontonummer werden bei SEPA-Zahlungsaufträgen die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC verwendet.

Ab dem 01. Februar 2014 gelten nur noch die IBAN und BIC. Damit wird der europäische Zahlungsverkehr vereinheitlicht und vereinfacht.

Wo finden Sie IBAN und BIC?

Sie können Ihre IBAN und BIC auf der Internetseite Ihrer Bank ermitteln.

  • Die IBAN ist für jeden Kunden weltweit einmalig und enthält eindeutige Informationen über Staat, Bank, Institut und Kontonummer.
  • Die BIC ist die Nachfolgerin der Bankleitzahl. Bei einigen Banken werden diese Nummern bereits auf dem Kontoauszug vermerkt.

Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?

Das SEPA-Lastschriftmandat tritt an die Stelle der heutigen Einzugsermächtigung. Die mit der Holsteiner Wasser GmbH bereits vereinbarten Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA-Lastschriftmandate umgestellt.

Wenn Sie den SWM bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie also nichts tun.

  • Jedes Lastschriftmandat wird zukünftig mit einer Mandatsreferenznummer (entspricht der Kunden- und Verbrauchsstellennummer) versehen, um jederzeit eine eindeutige Zuordnung der Vereinbarung sicherzustellen.
  • Gleichzeitig wird auf dem Mandat die Gläubiger-Identifikationsnummer ausgewiesen, die die Holsteiner Wasser GmbH eindeutig identifiziert.
  • Fällige Beträge werden weiterhin wie gewohnt zum vereinbarten Abbuchungstermin eingezogen.
  • Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat können Sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
  • Wird das SEPA-Lastschriftmandat länger als 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit.

Sie möchten eine Lastschriftermächtigung erteilen?

Nutzen Sie das oben aufgeführte Formular und nehmen am Lastschriftverfahren teil. Aufgrund der neuen Richtlinien können wir nur noch schriftliche Lastschriftermächtigungen annehmen, die die Unterschrift sowohl des Kontoinhabers als auch des Kunden enthalten.