Erarbeitung einer langfristig (mindestens auf 10 Jahre) angelegten Planung der Netzentwicklung mit einer Priorisierung der Projekte
Abstimmung der Planung mit Punkt „Entwicklung Substanzerhaltungsstrategien“
Dokumentation der Planung
Durchführung der Zielnetzplanung nach den festgelegten Planungsgrundsätzen